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Stipendium Ein Stipendium wird in der Regel für Grundbildungen nach Beendigung der obligatorischen Schulpflicht, Sekundarstufe ll (Gymnasien, Fachmittelschulen, 10. Schuljahr, Vorbereitung auf die Berufsmaturität und Erstausbildungen (erster Berufsausbildungsweg) und die direkt darauf aufbauenden Ausbildungen bis zum Erreichen des Masterdiploms auf Terziärstufe gewährt. Ein Anspruch auf ein Stipendium/Darlehen besteht nicht. Ausbildungen, die von der Pestalozzi-Stiftung mitfinanziert werden, müssen vom Bund anerkannt sein. Als anerkannte Ausbildung gilt ein Vollzeitlehrgang von mindestens einem Jahr Dauer, in erster Linie an einer öffentlichen Lehranstalt (Gymnasium, Handelsschule) oder eine Berufslehre nach Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG). Es können auch Beiträge für das Absolvieren eines 10. Schuljahres ausgerichtet werden. Berufsbegleitende Ausbildungen, Austauschjahre im Ausland für Mittelschülerinnen und Mittelschüler, Fernkurse und Prüfungsvorbereitungskurse gelten nicht als Ausbildung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen und werden nicht unterstützt. |
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