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Fondserrichtung Vermögende Personen, die aus Überzeugung oder aus Dankbarkeit zu Lebzeiten oder nach ihrem Tod einen grösseren Betrag wohltätig und zielgerichtet in der Schweiz für die Jugend, die ja auch unsere Zukunft ist, einsetzen wollen, haben die Möglichkeit, dies mittels eines Fonds zu tun. Ab CHF 500'000 besteht die Möglichkeit, innerhalb der Pestalozzi-Stiftung einen separaten Fonds - auf Wunsch auch unter eigenem Namen - zu errichten. Die Mittel des Fonds werden gemäss den Stiftungsstatuten der Pestalozzi-Stiftung verwendet. Die Höhe der Beiträge wird nach Ermessen des Stiftungsrates der Pestalozzi-Stiftung resp. ihres Ausschusses festgesetzt und in Form von Stipendien oder Darlehen ausbezahlt. Es können gegebenenfalls Nutzungs-Einschränkungen gemacht werden, die folgenden Bestimmungen nicht widersprechen:
Der Fonds wird durch die von der Pestalozzi-Stiftung bestimmte Institution verwaltet. Diese Institution betreut auch das Stiftungskapital der Pestalozzi-Stiftung sowie das der beiden bestehenden Fonds (C. R. Bruppacher Fonds, Cornelia Bezzola-Fonds) professionell. Die Fonds werden jährlich einzeln im Geschäftsbericht ausgewiesen. Die Lebensdauer des Fonds hängt davon ab, ob nach dem Willen des Stifters nur die Erträge des Kapitals verwendet werden dürfen oder ob das Fondskapital aufgebraucht werden soll. Die Errichtung eines Fonds ist in den meisten Kantonen steuerfrei. Kontaktieren Sie uns doch bitte, damit wir Ihnen unsere Erfahrungen zur Verfügung stellen können. |
Fraumünsterstr. 17, Postfach 2684, 8022 Zürich T 044 210 40 80, F 044 210 40 90 office@pestalozzi-stiftung.ch www.pestalozzi-stiftung.ch Post : Konto 80-5928-4 Bank : Notenstein Privatbank AG Konto CH42 0876 5102 0248 4200 0
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