Stipendium für junge Menschen

Die Pestalozzi-Stiftung unterstützt junge Menschen aus schweizerischen Berggegenden bei der Erstausbildung und den darauf aufbauenden Ausbildungen bis zum Erreichen des Masterdiploms auf Tertiärstufe mit Stipendien. Für Weiterbildungen kann die Stiftung zinslose Darlehen gewähren.

«In Zukunft habe ich vor, als
Entwicklungsingenieur auf
dem Hightech-Standort Schweiz
tätig zu sein.»

Laurin Grosse aus Castaneda, Stipendiat

Voraussetzungen für einen Stipendienantrag

Berggebiet
Sie sind in einer schweizerischen Berggegend aufgewachsen und haben dort auch die obligatorische Schulzeit absolviert. 
«Berggebiet» wird nach der Karte für landwirtschaftliche Zonengrenzen des Bundesamtes für Landwirtschaft definiert. Massgebend sind die Bergzonen I - IV und in den Bergkantonen (UR, OW, NW, GL, AI, GR, TI, VS) die Hügelzone. 
GIS-Bergzonenkarte Bund.

Eidgenössisch anerkannte Ausbildung
Die Ausbildung muss vom Bund anerkannt sein. Ausbildungen an Privatschulen werden nur unterstützt, wenn die Ausbildung an einer öffentlichen Schule nicht möglich oder teurer ist.

Nationalität
Sie sind Schweizer Bürgerin/Bürger oder Ausländerin/Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C.

Alter
Das Erstgesuch muss vor dem 30. Altersjahr erfolgen. Bei Ausbildungsabschluss darf das 35. Altersjahr nicht überschritten werden.

Stipendium beantragen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Stipendienantrag? Die Vertrauensperson in Ihrer Region unterstützt Sie bei Fragen rund um die Antragsstellung.

  • Füllen Sie bitte das Antragsformular (rechts) elektronisch aus (die Angaben müssen vollständig sein und im Finanzierungsplan sind alle Einnahmen und Ausgaben detailliert aufzuführen);
  • drucken Sie dann das Formular aus und
  • senden Sie das von Ihnen und Ihrem Vater bzw. Ihrer Mutter unterzeichnete Formular zusammen mit allen Unterlagen (gemäss Seite 4 des Formulars) per Post an die Vertrauensperson in Ihrer Region.

 

Darlehen werden gewährt für Weiterbildungen:

  • Vorbereitung auf die Berufsprüfung (BP) und höhere Fachprüfung (HFP)
  • Anwaltsprüfung
  • Doktorat
  • Nachdiplomstudium

Keine Stipendien bzw. Darlehen werden ausgerichtet für:

  • Grundbildungen Primarstufe und Sekundarstufe I 
  • Zweitausbildungen (zweite Lehre, zweiter Bachelor, zweiter Master etc.)
  • Austauschjahre im Ausland für Mittelschülerinnen und Mittelschüler, Fernkurse und Prüfungsvorbereitungskurse
  • Ausbildungen von weniger als einem Jahr Dauer

Eingabetermine für Anträge

Die nächsten Eingabetermine für Gesuche an die zuständige Vertrauensperson sind der

  • 14. Februar 2024
  • 15. Mai 2024 (letzter Termin für das laufende Schuljahr 2023/24)
  • 16. Oktober 2024

Es können nur vollständige Anträge (mit Beilagen gemäss Seite 4 des Antragsformulars) berücksichtigt werden.